Die Gutscheinkarten für 2022 zum Landesfamilienpass können ab sofort im Rathaus bei Frau Pfleghar, Zimmer Nr. 11 abgeholt werden. Bitte bringen Sie Ihren Landesfamilienpass zur Abholung mit.
Der berechtigte Personenkreis kann mit den Gutscheinkarten und unter Vorlage des Landesfamilienpasses die Staatlichen Schlösser und Gärten und die Staatlichen Museen in Baden-Württemberg unentgeltlich bzw. zu einem ermäßigten Eintritt besuchen.
Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben
Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
Familien mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind (ab 50 %)
Familien, die Hartz IV- oder kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetzt (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben