Sie benötigen eine Bescheinigung über die Pflicht zur Absonderung gemäß § 7 Abs. 1 Corona-Verordnung Absonderung? 

 

Diese fordern Sie telefonisch unter 07520 92080 oder per Mail an an.


Bitte teilen Sie uns dafür folgende Informationen mit: 

  • Ihren Namen und Ihre Anschrift 
  • für positiv getestete Personen: das Datum an dem Ihr Test abgenommen wurde
  • für Kontaktpersonen/Haushaltsangehörige: das Datum des positiven Tests Ihres Haushaltsangehörigen
  • Ihre Mailadresse oder eine Adresse an die die Bescheinigung verschickt wird
  • eine Telefonnummer für Rückfragen