Familien
Landesfamilienpass
Die Gutscheinkarten zum Landesfamilienpass können im Rathaus, EG, Zimmer Nr. 11 abgeholt werden. Bitte bringen Sie Ihren Landesfamilienpass zur Abholung mit.
Der berechtigte Personenkreis kann mit den Gutscheinkarten und unter Vorlage des Landesfamilienpasses die Staatlichen Schlösser und Gärten und die Staatlichen Museen in Baden-Württemberg unentgeltlich bzw. zu einem ermäßigten Eintritt besuchen.
Wer kann den Landesfamilienpass beantragen:
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
- Familien mit einem kindergeldberechtigten schwer behinderten Kind mit mindestens 50 v. H. Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien, die kinderzuschlags-, wohngeld- oder bürgergeldberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben, und
- Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetzt (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
Landesfamilienpass mit vielen Vergünstigungen in Baden-Württemberg
Familienbesuche
Die Gemeinde Bodnegg bietet einen Familienbesuch an.
Bei diesem Besuch bekommen Sie ein Geschenk der Gemeinde, das es für jeden neuen Bodnegger Erdenbürger gibt. Zudem zeigt Ihnen unsere Gemeindereferentin, was Bund, Land und Gemeinde an Unterstützungsmöglichkeiten und Hilfeleistungen anbieten und beantwortet Ihnen Ihre Fragen.

